Die gesetzlichen Grundlagen sehen für jede Einwohnerin und jeden Einwohner einen Schutzplatz in der Nähe des Wohnortes vor. Die Schutzräume bieten der Bevölkerung im Falle eines bewaffneten Konfliktes, bei Katastrophen und Notlagen den notwendigen Schutz. In Gebieten, in denen zu wenige Schutzräume zur Verfügung stehen, erstellen die Gemeinden öffentliche Schutzräume. Die Schutzräume werden mindestens alle 10 Jahre durch die Behörden auf deren Funktionalität kontrolliert. Diese Kontrolle liegt gemäss §10 des kantonalen Zivilschutzgesetzes (SRL Nr. 372) in der Zuständigkeit der Kantone.
Schutzraumbaupflicht
Bei Wohnbauten mit weniger als 38 Zimmer kann die Schutzraumbaupflicht mittels einer Ersatzbeitragsleistung erfüllt werden. Bei grösseren Wohnbauten beurteilt der Kanton aufgrund der Schutzplatzbilanz in der Gemeinde, ob ein Schutzraum erstellt oder ein Ersatzbeitrag geleistet werden muss.
Bei Spitäler, Alters- und Pflegeheimen mit weniger als 25 Patientenbetten kann die Schutzraumbaupflicht mittels einer Ersatzbeitragsleistung erfüllt werden. Bei grösseren Bauten sieht das Gesetz vor, dass pro Patientenbett ein Schutzplatz erstellt werden muss.
Wichtig für den Hauseigentümer
Der Schutzraum darf für zivile Zwecke genutzt werden, insofern die Veränderungen innert fünf Tagen rückgängig gemacht werden können. Zusatzeinrichtungen, welche fest mit der Hausinstallation verbunden werden, sind nicht gestattet. Generell sind bauliche und technische Veränderungen im Schutzraum vom Kanton zu genehmigen. Bitte beachten Sie für den Unterhalt unser Merkblatt. Die am häufigsten gestellten Fragen zum Schutzraumbau haben wir für Sie im Dokument Fragen und Antworten zum Pflicht-Schutzraumbau zusammengefasst.
Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)
Die Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) ist ein gesetzlicher Auftrag des Bundes, welcher seit dem 01.01.2023 in der Zuständigkeit des Kantons Luzern liegt. Im Ereignisfall wird die Bevölkerung mittels Sirenenalarm und über Anweisungen in Radio und TV angewiesen, in den nächstgelegenen Schutzraum zu gehen.
Mit der Periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) wird sichergestellt, dass die Schutzräume technisch betriebsbereit sind.
Nach Erhalt der Anmeldung zur PSK werden die Eigentümer gebeten, sich an die Vorgaben gemäss FAQ zu halten.
Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie gerne uns oder eines der Fachunternehmen kontaktieren.
Webkarte Schutzbauten Zivilschutz
Die Standorte der Zivilschutzbauten können auf dem Geoportal des Kantons Luzern eingesehen werden. Die Karte gibt darüber Auskunft, ob sich auf der jeweiligen Liegenschaft eine aktive Schutzbaute des Zivilschutzes befindet. Bauliche und technische Veränderungen an diesen Schutzbauten müssen der Abteilung Zivilschutz zur Genehmigung eingereicht werden. Finden Sie auf der Liegenschaft einen Schutzraum vor, welcher auf der Karte nicht angezeigt wird, so vergewissern Sie sich, dass ihnen die Aufhebungsverfügung des Kantons vorliegt. Im Zweifelsfalle oder bei Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Fachbearbeiter.
Zuweisung der Bevölkerung in die Schutzräume
Die Zuweisung wird vom Kanton monatlich, elektronisch und anhand der neusten Einwohner- und Gebäudedaten neu berechnet. Falls sich in Ihrem Gebäude kein Schutzraum befindet und keine Dienstbarkeit für eine Fixzuteilung besteht, kann sich Ihre Zuweisung bei jeder Neuberechnung ändern. In den meisten Fällen bleibt diese jedoch bestehen. Sobald es die sicherheitspolitische Lage erfordert, veröffentlicht der Kanton die aktuelle Zuweisungsplanung über mehrere Informations-Kanäle.
Formulare und Dokumente
Allgemeines / Gesuche / Anträge
Broschüre - Der Schutzraum
Fragen und Antworten zum Pflicht-Schutzraumbau
Schutzplatzdeckungsgrad pro Gemeinde
Gesetze / Weisungen / Technische Merkblätter / Richtlinien
Berechnung der Ersatzabgabe beim Pflichtschutzraumbau
Brandschutzerläuterungen für zivil genutzte Schutzbauten
Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen
Durchführung von elektrischen Leitungen
Durchführung von Lüftungsrohren (nachträglich)
Durchführung von Lüftungsrohren (Neubau)
Durchführung von Wasserleitungen
Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Technisches Merkblatt Einbau von Zusatzeinrichtungen in Schutzbauten
Technisches Merkblatt Revisionsschalter bei Kleinbelüftungsgeräten
Technisches Merkblatt Schleusenspülzeit Richtwerte
TWE 1994 Technische Weisungen für die Erneuerung von Schutzräumen bis zu 200 Schutzplätzen
TWK 2017 Beispiele
TWK 2017 Konstruktion von Bauteilen
TWK 2017 Technische Weisungen für die Konstruktion und Bemessung
TWP 1984 Technische Weisungen für den Pflichtschutzraumbau
TWS 1982 SR für Spitäler, Alters- und Pflegeheime
TWW 2012 Schutzräume mit Wärmedämmung
Vorlagen / Hilfsmittel
Checkliste Architekten & Ingenieure Schutzraumplanung TWS Projekte
Checkliste Architekten & Ingenieure Schutzraumplanung TWP Projekte