Die Ersatzbeiträge dürfen ausschliesslich zweckgebunden verwendet werden. In erster Linie sind diese für die Erstellung öffentlicher Schutzräume und zur Erneuerung öffentlicher und privater Schutzräume zu verwenden. Der Kanton stellt dabei sicher, dass genügend Mittel für den Hauptzweck zur Verfügung stehen. Verbleibende Mittel dürfen für die weiteren Zivilschutzmassnahmen verwendet werden. Die Entnahmen der verbleibenden Mittel werden vom Kanton reglementiert und budgetiert.
Wichtig für den Schutzraumeigentümer
Sofern die Eigentümer ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, dürfen auf Antrag beim Kanton für substanzerhaltende Massnahmen, wie die Reparatur oder den Ersatz der technischen Systeme bzw. der Bausubstanz, Ersatzbeiträgen verwendet werden. Zu den technischen Systemen gehört insbesondere das Lüftungssystem mit allen Komponenten, bei grossen Schutzräumen auch das damit verbundene Notstromaggregat. Zur Bausubstanz gehören die Betonhülle, die Panzertüren und Panzerdeckel inkl. der Dichtungen.
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