Zu den Aufgaben der Kursadministration gehören:
Dienstvoranzeige
Jeder Schutzdienstpflichtige erhält rechtzeitig eine Voranzeige für die zu absolvierenden Dienstleistungen. Die Dienstvoranzeige dient dem Schutzdienstpflichtigen dazu, seine Dienstleistung in die persönliche Planung aufzunehmen und dem Arbeitgeber die voraussichtliche Abwesenheit mitzuteilen.
Kursaufgebote
Das Aufgebot und die Detailinformationen zum Dienstanlass müssen 6 Wochen vor Kursbeginn beim Schutzdienstpflichtigen sein.
Dienstverschiebung
Es besteht kein Anspruch auf eine Dienstverschiebung oder einen Urlaub. Falls der Schutzdienstpflichtige aus sehr triftigen Gründen den Kurs verschieben muss, hat er die Möglichkeit bis spätestens 3 Wochen vor dem Einrücken, ein allfälliges Verschiebungsgesuch einzureichen. Dieses ist in schriftlicher Form durch den Schutzdienstpflichtigen persönlich abzufassen und muss mit entsprechenden Unterlagen begründet werden.
Später eintreffende Gesuche werden strikte abgelehnt.
Kursabrechnung
Jeder Kurs muss abgerechnet werden. Der Schutzdienstpflichtige erhält am Schluss des Kurses eine EO-Anmeldung. Die Auszahlung des Soldes erfolgt bargeldlos, das heisst mittels einer Überweisung auf das Bank- oder Postkonto des Zivilschutzpflichtigen. Die Reiseentschädigung wird mit einem SBB Coupon abgegolten. Das Dienstbüchlein wird je nach Kursart beim Kursabschluss direkt dem Schutzdienstpflichtigen abgegeben oder der zuständigen Zivilschutzstelle zugestellt. Nach der absolvierten Grundausbildung erhält jeder Schutzdienstpflichtige einen persönlichen Zivilschutzausweis.