An der Rekrutierung des Bundes wird der Schutzdienstpflichtige in eine Grundfunktion eingeteilt und dem Kontrollwesen des Kantons zugewiesen. Neben den persönlichen Informationen werden alle Ausbildungs- und Dienstleistungsdaten im Personalinformationssystem PISA ZS bis zur Entlassung bewirtschaftet.
Nach absolvierter Grundausbildung wird der Schutzdienstpflichtige durch die Kontrollstelle des Kantons nach Wohnortsprinzip bzw. Bedarf einer Zivilschutzorganisation zugewiesen.
Freiwillig Schutzdienstleistende (Frauen, Ausländer und Ausländerinnen mit Niederlassungsbewilligung sowie aus der Militär-, Zivildienst- oder aus der Zivilschutzpflicht entlassene Personen) sind durch das Kontrollwesen zu prüfen und werden falls nötig zur Rekrutierung angemeldet.
Fragebogen für freiwillige Schutzdienstleistung
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen minimalen bzw. maximalen Dienstleistungen sind durch die Zivilschutzorganisationen sicherzustellen und werden durch die kantonale Dienststelle geprüft.
Die Gliederung und die Sollbestände der vier Zivilschutzorganisationen im Kanton werden durch die kantonale Dienststelle bestimmt und überwacht.
Der gesamte Zivilschutz des Kantons Luzern kann über das Kontrollwesen telefonisch aufgeboten werden. Das elektronische Aufgebotssystem steht allen Zivilschutzorganisationen zur Verfügung.
Widerhandlungen gegen die Rechtsvorschriften des Bundes und des Kantons werden untersucht und allenfalls an die Strafbehörden weitergeleitet.
Das Kontrollwesen bewirtschaftet die Zuzüge in den Kanton Luzern - die erstmalige Zuteilung an eine Zivilschutzorganisation erfolgt in der Regel nach dem Wohnortsprinzip –, ebenso die Entlassungen oder vorzeitigen Entlassungen zugunsten einer Behörde oder einer Partnerorganisation im Kanton Luzern.
Antrag zur vorzeitigen Entlassung aus der Schutzdienstpflicht
Neubeurteilungen der Schutzdiensttauglichkeit werden administrativ verwaltet und der zuständigen Stelle des Bundes weitergeleitet.