Bewilligungen

Gemäss § 12 der kantonalen Verordnung über den Zivilschutz sind sämtlichen Einsätze und Wiederholungskurse bewilligungspflichtig.

Die Zivilschutzorganisationen melden ihre Einsätze und Wiederholungskurse der Abteilung Zivilschutz, Ausbildung und Einsatz, mit einem Gesuchsformular zur Bewilligung an.

Folgende Einsätze des Zivilschutzes sind möglich:

Die bewilligten Einsätze werden stichprobenweise vor Ort inspiziert. Tendenziell sind wir darauf bedacht, in den Vorkursen zu erscheinen. Dadurch kann noch auf wesentliche Details der kommenden Dienstanlässe Einfluss genommen werden.

 

Dokumente und Formulare

Kontakt

Christian Durscher
Leiter Ressort Kantonale Formation
Telefon 041 228 38 88

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen