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Zivilschutz

Kursadministration

Zu den Aufgaben der Kursadministration gehören:

Dienstvoranzeige

Jeder Schutzdienstpflichtige erhält rechtzeitig eine Voranzeige für die zu absolvierenden Dienstleistungen. Die Dienstvoranzeige dient dem Schutzdienstpflichtigen dazu, seine Dienstleistung in die persönliche Planung aufzunehmen und dem Arbeitgeber die voraussichtliche Abwesenheit mitzuteilen.

Kursaufgebote

Das Aufgebot und die Detailinformationen zum Dienstanlass müssen 6 Wochen vor Kursbeginn beim Schutzdienstpflichtigen sein.

Dienstverschiebung

Es besteht kein Anspruch auf eine Dienstverschiebung oder einen Urlaub. Falls der Schutzdienstpflichtige aus sehr triftigen Gründen den Kurs verschieben muss, hat er die Möglichkeit bis spätestens 3 Wochen vor dem Einrücken, ein allfälliges Verschiebungsgesuch einzureichen. Dieses ist in schriftlicher Form durch den Schutzdienstpflichtigen persönlich abzufassen und muss mit entsprechenden Unterlagen begründet werden.

Später eintreffende Gesuche werden strikte abgelehnt.

Kursabrechnung

Jeder Kurs muss abgerechnet werden. Die EO-Anmeldung erfolgt elektronisch über das EO-Portal der Zentralen Ausgleichskasse. Der Schutzdienstpflichtige wird von der Zentralen Ausgleichskasse per E-Mail und/oder SMS aufgefordert die EO-Anmeldung im Portal auszufüllen. Die Auszahlung des Soldes erfolgt bargeldlos, das heisst mittels einer Überweisung auf das Bank- oder Postkonto des Zivilschutzpflichtigen. Die Reiseentschädigung wird mit einem SBB Coupon abgegolten.

Informationen zur digitalen EO-Anmeldung