Bewilligung
Gemäss § 12 der kantonalen Verordnung über den Zivilschutz sind sämtlichen Einsätze und Wiederholungskurse bewilligungspflichtig.
Die Zivilschutzorganisationen melden ihre Einsätze und Wiederholungskurse der Abteilung Zivilschutz, Ausbildung und Einsatz, mit einem Gesuchsformular zur Bewilligung an.
Folgende Einsätze des Zivilschutzes sind möglich:
Die bewilligten Einsätze werden stichprobenweise vor Ort inspiziert. Tendenziell sind wir darauf bedacht, in den Vorkursen zu erscheinen. Dadurch kann noch auf wesentliche Details der kommenden Dienstanlässe Einfluss genommen werden.
Dokumente und Formulare
Controlling ZSO
Einsätze des Zivilschutzes
Ziel: Erhalten der Einsatzbereitschaft
Um jederzeit für den Ernstfall vorbereitet zu sein, sind regelmässige Trainings nötig. Deshalb führt der Zivilschutz jährlich Wiederholungskurse, Einsätze zugunsten der Gemeinschaft und Instandstellungsarbeiten durch. Diese Schutzdienstleistungen dienen in erster Linie dazu, die Einsatzbereitschaft der Zivilschutzformationen sicherzustellen, d.h. der Mannschaft, des Kaders, des Materials und der Schutzbauten. Sie ermöglichen dem Kader die notwendigen Führungserfahrungen zu sammeln und sich somit optimal auf den Ernsteinsatz vorzubereiten.
Die Wiederholungskurse werden von der kantonalen Abteilung Zivilschutz jährlich in Form von Controllings überprüft.
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